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VGH Hessen, 20.09.1994 - 13 TG 2354/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 32 AuslG
(Aufnahmebefugnis der obersten Landesbehörde nach AuslG 1990 § 32) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 01.08.1994 - 11 G 1163/94
- VGH Hessen, 20.09.1994 - 13 TG 2354/94
Papierfundstellen
- DVBl 1995, 582 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.1993 - 11 S 261/93
Isolierte Anfechtung der räumlichen Beschränkung einer Aufenthaltsgenehmigung; …
Auszug aus VGH Hessen, 20.09.1994 - 13 TG 2354/94
Ob die oberste Landesbehörde bestimmten Ausländern oder Ausländergruppen aus den in § 32 AuslG aufgeführten Gründen die weitere Anwesenheit im Bundesgebiet durch die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis ermöglicht, steht in ihrem weiten, nur durch das Rechtsstaats- und das Willkürverbot begrenzten Ermessen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 1993 - 11 S 261/93 - InfAuslR 1994, 21 (25); Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, Seite 95).
- VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95
Voraussetzungen des AuslG 1990 § 100 Abs 1: Berechnung der Aufenthaltsdauer - …
Bei der Annahme derartiger gegen die Abschiebung sprechender Gründe ist den obersten Landesbehörden ein weites Ermessen eingeräumt, das gerichtlich allenfalls auf Willkür oder andere verfassungsrechtliche Bedenken hin nachzuprüfen ist (betreffend § 32 AuslG vgl. VGH Baden-Württemberg, 17.02.1993 - 11 S 1451/93 -, NVwZ 1994, 400; Hess. VGH, 20.09.1994 - 13 TG 2354/94 - Jannasch, VBlBW 1991, 45;… zu weitgehend Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 291: "...letztlich unbegrenzter Entscheidungsspielraum"). - OVG Thüringen, 14.02.1995 - 3 KO 481/94
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Ausweisung eines Ausländers; vietnamesischer …
Die Bleiberechtsregelung des Thüringer Innenministeriums wollte den wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten, die der Zusammenbruch der DDR für Arbeitnehmer aus ihren Vertragsstaaten mit sich brachten, Rechnung tragen (vgl. HessVGH, Beschluß vom 20. September 1994 - 13 TG 2354/94 - EZAR 015, Nr. 4 zu der vergleichbaren hessischen Regelung).